Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.09.2022
Termine
09.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.04.2020
Termine
20.11.2017
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2017
Termine
02.08.2016
Eröffnungen
02.08.2016
Entscheidungen im Verfahren
04.05.2016
Sicherungsmaßnahmen
19.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
07.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
20.02.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 03.06.2011 bis zum 31.12.2011
17.06.2011
Neueintragungen